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“My Boyfriend is not in Town” - eine Veranstaltung nur für Frauen inkl. Stripper
Eine damals 19-jährige Auszubildende Bürokaufrau wollte in den Bayreuther Club “Fabrik” Spaß, Musik, Tanz und eine ganz normale Stripshow haben, bekam stattdessen die Stripshow, die der Stripper für den Abend ausgesucht hatte und für den er mehrmals von der Agentur Unique & Talented UG und von der Bayreuther Club “Fabrik” gebucht worden war.
Die heute 21-jährige Auszubildende Bürokauffrau war sich laut ihrer eigenen Aussage sehr wohl bewusst, dass sie sich ohne ihren Freund, freiwillig und bewusst zu dieser Veranstaltung begeben hatte und auch die Show jederzeit hätte verlassen können. Dies habe sie jedoch aufgrund des äußeren Drucks, der durch die Vielzahl der Zuschauerinnen bei ihr entstand, unterlassen.
Als nachträglich die Scham hochkam, weil sie auch noch gefilmt worden ist und sie eine ganz “normale” Stripshow erwartet hatte, hat sie sich dafür entschieden den Stripper mit der Unterstützung ihrer Tante und dem Eigentümer der Agentur Unique & Talented UG, Andreas Konietzko, der den Stripper öfters buchte, zwei Tage nach der Veranstaltung anzuzeigen.
Am 19.06.2023 erschien in der Bayreuther Kurier die Artikel des Journalisten und Autors Manfred Scherer mit der Überschrift:
"Sie wollte Spaß, Musik, Tanz. Sie bekam: sexuelle Übergriffe auf der Bühne eines Bayreuther Clubs. Vor den Augen vieler anderer Discobesucher und –besucherinnen. Der Stripper, der die junge Frau als Opfer ausgewählt hatte, bekam eine Anklage.”
Die Anklage lautete sexueller Übergriff und vorsätzliche Körperverletzung, teilte die Pressestelle der Bayreuther Justiz auf Anfrage mit. Die Vorgänge am Abend des 23. Juli 2022 auf der Showbühne eines Bayreuther Clubs sollten nun in einem Prozess bei Strafrichter Roland Köhler geklärt werden. Der Angeklagte, ein 39-jähriger Mann aus Hessen, erschien jedoch nicht zum Prozess.....”
Quelle: Original Text von Bayreuther Kurier
https://www.kurier.de/inhalt.strafe-fuer-taenzer...
Ein Artikel, der wiederum zu 200% die Sichtweise des Oberstaatsanwalts, Jan Köhler, darstellte. Zu 200%, da die Pressestelle der Bayreuther Justiz oder der Oberstaatsanwalt Jan Köhler selbst, bewusst Tatsachen bzw. die Vorgänge an dem genannten Abend derart einseitig dramatisierend darstellten, sodass ein eindeutiger Eindruck entstehen sollte, dass hier der Stripper, ohne Wenn und Aber, zu verurteilen gilt.
Gewollt?
Oder entsprechen die Aussagen der Pressestelle der Bayreuther Justiz zu 100%-200% der Wahrheit?
Ist das ein Fall von institutioneller Diskriminierung, Rassismus und Justiz Kampagne oder ein Fall von #Metoo, welche der breiten Öffentlichkeit vorenthalten blieb und bleiben sollte?
Der Bayreuther Oberstaatsanwalt Jan Köhler eröffnet die Klage gegen den Stripper auch aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung.
So, geben wir diesem Fall die Aufmerksamkeit, die ihr zusteht, damit das öffentliche Interesse, die bisher kaum zu sehen war, seine Bedeutung erhält.
Lasst uns mal die Ereignisse vom 23. Juli 2022 genaustens und wahrheitsgetreu durchleuchten, und dabei, so gut wie möglich, die Aussagen, Handlungen und Wahrnehmungen aller Beteiligten bzw. anwesenden Personen berücksichtigen.
Am 23. Juli 2022 fuhr der erfahrene Stripper (Ausländer/ BS Zuwanderer laut der Ermittlungsakte) extra 2 Stunden früher im Auftrag der Agentur Unique & Talented UG zu seiner Show mit dem Zug von Frankfurt am Main nach Bayreuth, und kam ca. 1 ½ Stunde früher an.
Er sollte wie öfters passiert in die Bayreuther Club "Fabrik" und für die Agentur Unique & Talented UG für die Veranstaltung "My Boyfriend is not in Town" auftreten. Laut der eigenen Aussage des Eigentümers der Agentur Unique & Talented UG, Andreas Konietzko, war es der Wunsch des Clubbesitzers, Ahmad Kordbacheh Kermanshan, dass der Stripper auftreten sollte, da man mit ihm nur gute Erfahrungen gemacht habe.
Seine sehr frühe Anwesenheit hing mit den Tatsachen zusammen, dass zu jener Zeit die Bahn verrückt spielte und der Stripper eine entsprechende Zeit für seine Vorbereitungen benötigte. Die Vorbereitungen einer Stripshow beinhalten auch, dass der Clubbesitzer oder der Stripper selbst vor der Show eine willige Teilnehmerin aussucht, um die gesamte Show stressfrei passieren zu lassen. Dies war an dem Abend des 23. Juli 2022 nicht der Fall, da der Clubbesitzer, Ahmad Kordbacheh Kermanshan (laut der Aussage der Agentur Chef Andreas Konietzko) aufgrund der Corona Pandemie und der dadurch entstandenen Krise und Stresssituation dem Stripper den Aufenthalt in seinem Club verweigerte. Er sollte sich irgendwo draußen “rumtummeln”.
Und so geschah es, dass der Stripper ca. 15 Minuten vor Showbeginn zu den Umkleideräumen Zutritt bekam, weshalb sich Chaos in der Luft frei machte, denn in 15 Minuten kann sich ein Stripper nicht ordnungsgemäß für seine Show vorbereiten, geschweige denn sich eine willige Frau selbst aussuchen bzw. fixieren und so nahm das Chaos seinen Lauf.
Was der Stripper selbst nicht wusste, war, dass sich ca. 5-10 Frauen freiwillig für die Show gemeldet hatten, die wiederum vom Clubbesitzer und Veranstalter aus mehreren Gründen per Mikrofon-Ansage verscheucht worden sind. Da der Stripper die klare Anweisung hatte eine Frau mit in seine Show zu integrieren, war er gezwungen eine Beliebige aus der Menge zu nehmen, und so fiel die Wahl auf die heute 21-jähringe Auszubildende Bürokauffrau, die sich bewusst in die erste Reihe gestellt hatte, um der Show beizuwohnen.
Zitat
“....er, der Club Besitzer, hat dann auch nach Freiwilligen gefragt. Es haben sich zwischen fünf und zehn Mädels gemeldet, die sich freiwillig für diese Striphow zur Verfügung gestellt hätten. Eine hat sich sogar einfach auf den Stuhl gesetzt. Das Mädchen war etwas korpulenter und ich denke mal, dass das nicht so in das Bild von Ahmad gepasst hat. Deswegen wurde sie mehr oder weniger gebeten, den Stuhl wieder zu verlassen. Alle anderen Mädels haben wahrscheinlich auch nicht so dem Bild entsprochen und wurden einfach übersehen….”
- ein Zitat der Freundin und Begleiterin des vermeintlichen Opfers.
Die heute 21-jährige Auszubildende Bürokauffrau, die der Clubbesitzer wiederum durch ihren eigenen Vater privat kennt und deswegen einen VIP-Zutritt hatte, war sich aber zu 100% bewusst, dass eine Stripshow stattfinden wird, dass der Stripper stets eine aus der Menge aussucht und dass er mit der Person seine Show machen wird. Das ist keine Interpretation des Autors, sondern ein Fakt, der auch in der Gerichtsakte bzw. Ermittlungsakte zu finden ist.
Was während der Show geschah, kann man sich in mehreren Videos ansehen und in den Videos von den vorigeren Shows des Strippers in dem Club "Fabrik", da er beinahe 1:1 die gleiche Show mit den gleichen Effekten machte, die wiederum der betroffenen Frau hätte, bewusst sein sollen.
Laut der Aussage des Strippers, brach dieser die Show sofort ab, als die heute 21-jährige Auszubildende Bürokauffrau anfing zu weinen. Er ließ den DJ und den Veranstalter durch Handbewegung wissen, dass die Show vorbei ist, entschuldigte sich bei der 21-Jährigen und ging sich umziehen.
Der Clubbesitzer folgte ihm ein paar Minuten später und fragte ihn, weshalb er die Betroffene Person küssen wollte, worauf der Stripper erwiderte, dass er nie eine fremde Frau während der Show auf den Mund küsse. Es sollte wie bei allen Handlungen, auch die sexuellen Handlungen, die zu eine Stripshow dazu gehören, nur den Anschein erwecken als ob. Der Clubbesitzer gab dem Stripper zu wissen, dass es vielleicht seine Schuld war, da er Jemand aus der Menge hätte vorab aussuchen müssen.
Der 39-jährige Stripper stand sowohl vor seiner Show und nach seiner Show stets in telefonischen Kontakt mit dem Agentur Chef, da er diesen über die ungewöhnlichen Ereignisse vor seiner Show, während seiner Show und nach seiner Show berichtete. Dieser versicherte ihm, dass er mit dem Clubbesitzer sprechen würde, dass solche Sachen des Öfteren passieren und alles ok sei und dass der Stripper für die nächsten Veranstaltungen im Herbst eingeplant ist.
Aus mehreren Gründen dokumentierte der heute 39-jährige Stripper den gesamten Tag, 23. Juli 2022, auch die Gespräche mit dem Agenturchef und mit dem Clubbesitzer sowohl schriftlich als auch per Tonaufnahmen.
Aufgrund mehrerer Ereignisse schickte der Stripper dem Agenturchef, Andreas Konietzko seine Rechnung erst 2 Monate später, am 16.08.2022. Der Agenturchef, Andreas Konietzko weigerte sich den Stripper auszuzahlen mit der Begründung:
"Ich dachte, dass dieses Thema erledigt wäre, da ich das Mädel davon überzeugt hatte, dich nicht anzuzeigen...".
Erst da erfuhr der Stripper, dass die heute 21-jährige den Versuch unternehmen wollte, ihn strafrechtlich anzuzeigen, was aber zu jener Zeit bereits der Fall war.
Bis zum heutigen Tag weigert sich der Agenturchef, Andreas Konietzko dem Stripper seine Vergütung auszuzahlen, mit dieser Begründung.
Mir ist sowohl als freier Journalist, angehender Jurist und ehemaliger Türsteher, Veranstalter und selbst Stripper rätselhaft, wie dieser Fall in einem Gericht landen konnte, wie der Kläger und der Oberstaatsanwalt Jan Köhler hier von vorsätzlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung sprechen können.
Mir ist auch rätselhaft, wieso der Agenturchef, Andreas Konietzko sowohl in der Ermittlungsakte als auch in der Gerichtsakte keine Erwähnung findet, da er die Person ist, der die heute 21-jährige Auszubildende Bürokauffrau auch dazu ermutigte, den Stripper anzuzeigen. Er war auch die Person, der die Kontaktdaten des Strippers an die heute 21-jährige Auszubildende Bürokauffrau weitergegeben hatte, laut der Aussage des Clubbesitzers. Der Agenturchef, Andreas Konietzko hat gemeinsam mit der heute 21-jährigen Auszubildenden Bürokauffrau dem Stripper, vor der Anzeigeerstattung, eine Falle gestellt.
Der Stripper selbst würde im Laufe seiner Stripperkarriere fälschlicherweise mehrmals wegen sexueller Belästigung, versuchter Vergewaltigung, Vergewaltigung und Co., während seiner Shows und Arbeit angezeigt und oft haben ihn Videos, versteckte Kameras, Zeugen und vieles mehr davon bewahrt als sexueller Straftäter gebrandmarkt zu werden bzw. sich diesbezüglich vor einem Gericht zu verantworten.
Ist das vielleicht der Grund, weshalb dieser Fall im Gericht gelandet ist, oder liegt es daran, dass der Stripper in den letzten 4 Jahren aufgrund mehrerer falschen Anschuldigungen von Frauen wegen häuslicher Gewalt, vorsätzlicher Körperverletzung und Co. angezeigt worden ist?
Liegt es vielleicht daran, dass der Stripper wegen Dokumentenfälschung und falscher Anschuldigungen in einem verfassungswidrigen Verfahren, von denen er ebenfalls nichts wusste, zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, nachdem er wegen des gleichen Vergehens eine ehrenamtliche Richterin aus dem Jugendgericht Wiesbaden angezeigt hatte?
Oder liegt es daran, dass ein anonymes Schreiben aus Hessen, aus dem Justizministerium Hessen oder des Main-Taunus-Kreises an das Amtsgericht Bayreuth zugesandt worden ist, mit der indirekten Bitte den Stripper diesmal zu verurteilen?
Das anonyme Schreiben hatte den Sinn das Verfahren in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken, da sie die politischen und gesellschaftlichen Ansichten des Strippers auf Facebook verdeutlichen wollte und den Stripper als einen scheinheiligen Pazifist darzustellen.
Zitat:
“Herr Pacha (Namen geändert) kann mit Ablehnung nicht umgehen, macht sich strafbar und kann sich dann aber wieder so gut beruhigen und darstellen, als verstehe er gar nicht, warum er nun auf der Anklagebank sitzt. ER ist doch nie an etwas schuld. Immer die anderen.”
“...Ich hoffe Sie können aus diesem Auszug ein wenig erkennen, dass er doch nicht immer so nett und verständnisvoll ist”
Nach meiner eigenen Recherche kam das anonyme Schreiben von der ehemaligen Vermieterin des Strippers, eine ehemalige Teilnehmerin seines Zumba Kurses und Workshops, eine ehemalige oder aktuelle ehrenamtliche Richterin des Jugendgerichts Wiesbaden und ehemalige oder aktuelle Mitarbeiterin der EVIM e. V. Wiesbaden/ Hofheim am Taunus, die der Stripper wegen falscher Anschuldigung, Beleidigung, Mobbing, Dokumentenfälschung und vielem mehr angezeigt hatte.
Fest steht, dass der Stripper aufgrund mehrerer Ereignisse in seinem Leben erst durch einen befreundeten Beamten des Justizministerium Hessen von der Anklage erfuhr, weshalb er das Amtsgericht bezüglich seiner neuen Adresse und der Klageschrift kontaktierte.
Sicher steht, dass der Stripper dem Amtsgericht Bayreuth ca. 1 Woche vor dem Gerichtstermin telefonisch mitteilte, dass er aufgrund seines Verdachtes, dass man ein faires Verfahren gegen ihn vorenthält und dass ein faires Verfahren, ohne eine vorherige Akteneinsicht und die Unterstützung eines Strafverteidigers, nicht möglich sei. Er ließ das Amtsgericht wissen, dass solch ein Prozess eindeutig gegen die Verfassung verstoße, weshalb er den Termin absage und um eine Verschiebung bittet.
Sowohl sein Anruf bezüglich des mündlichen Gerichtstermins als auch seine vorherigen Anrufe beim Amtsgericht Bayreuth sind in der Gerichtsakte nirgends vermerkt oder erwähnt worden.
Laut der Ermittlungsakte soll die heute 21-jährige Ausbildende Bürokauffrau zu Beginn der Show lächelnd "Ne" gesagt haben und sei trotzdem, ohne einen Akt der Nötigung seitens des Strippers, mit gegangen.
Laut der Aussage, der heute 21- Jährigen habe sie eine normale Stripshow erwartet und nicht das, was der Stripper ihr an jenem Abend geboten habe.
Zitat des vermeintlichen Opfers:
“...Hintergrund war, dass eine Stripperveranstaltung stattgefunden habe. Deshalb sind wir auch dann vor 22h45 Uhr reingegangen. Nein, (zu der Frage, ob ihr klar war, was diese Show alles beinhaltet) ich war vorher auch nie dort gewesen. Ich dachte, es wird eine ganz normale Stripshow…”
Hier stellt sich die Frage, was ist für die heute 21-jährige Auszubildende Bürokauffrau eine ganz normale Stripshow?
Woher wusste sie bzw. weiß sie, was eine normale Stripshow ist, wenn die Rede von "...die nicht wusste, was nun passieren wird" (Quelle: Bayreuther Kurier) ist?
Was ist generell eine ganz normale Stripshow?
Ist sie als Auszubildende Bürokauffrau, Klassensprecherin, Garden Tänzerin und Vortragshalterin nicht in der Lage ein eindeutiges "NEIN" zu geben statt ein lächelndes "ne"?
Oder war der Grund, dass sie sich bewusst in der ersten Reihe platziert hat, obwohl ihre Begleiterin das nicht wollte, der wahre Grund für ein lächelndes "ne" statt ein eindeutiges "NEIN, verp****** dich" oder "Nein, danke. Hole dir eine andere, ich möchte lieber filmen"?
Hätte der Stripper diese "ne, aber Ja, aber Nein, aber nö, aber jaaaa, aber keine Ahnung, aber Yess, aber ich will eigentlich nicht, aber Hhmmm, aber ich bin eigentlich nicht so, aber Oui, aber alle schauen zu, aber Jaaa, aber wieso ich, aber soft und normal, aber..... und und und und der damalig 19-jährigen Auszubildende Bürokauffrau erkennen und berücksichtigen müssen?
Hätte der Stripper diese "ne, aber Ja, aber Nein, aber nö, aber jaaaa, aber keine Ahnung, aber Yess, aber ich will eigentlich nicht, aber Hhmmm, aber ich bin eigentlich nicht so, aber Oui, aber alle schauen zu, aber Jaaa, aber wieso ich, aber ..... und und und und der damaligen 19-jährigen auch während der Show erkennen und berücksichtigen müssen?
Wieso sagte sie während der Show nicht eindeutig "STOP, MIR IST DAS ALLES ZUVIEL" statt "Wehe, du küsst mich"? Wie sollten wir das verstehen, ist dann alles andere ok außer einem Kuss auf den Mund, der auch nur den Anschein eines Kusses erwecken sollte?
Ihre eigenen Eltern, Freunde und Bekannte rieten ihr von der Strafanzeige ab, da sie der Meinung waren, dass sie sich jederzeit hätte wehren können. Lediglich der Eigentümer der Agentur Unique & Talented UG, Andreas Konietzko und ihre Tante ermutigten sie zu der Strafanzeige.
Der aktuelle Stand ist, dass der Stripper den zweiten mündlichen Gerichtstermin aufgrund logistischer Schwierigkeiten, einer Erkältung und vielem mehr abgesagt hatte. Richter Jan Köhler erklärte seine Begründung für nichtig, weshalb der Stripper Einspruch einlegte.
Der Stripper erwägt laut seiner eigenen Aussage eine Verfassungsbeschwerde, da es bereits während der Ermittlungen zu mehreren verfassungswidrigen Handlungen zu seinem Nachteil gekommen sei, die dazu geführt hätten, dass es einen fairen Prozess nicht gegeben hätte. Dazu zählen falsche und widersprüchliche Aussagen der heute 23-jährigen Auszubildende Bürokauffrau, die ein Ermittlungsbeamter und der Oberstaatsanwalt selbst hätten erkennen müssen und das Auslassen und die nicht Berücksichtigung des Zeugen und Eigentümer der Agentur Unique & Talented UG, Andreas Konietzko.
Die Verfassungsbeschwerde soll sich auch darauf richten, dass das deutsche Rechtssystem einen Pflichtverteidiger nur bedingt und mit einer geringeren Vergütung den vermögungslosen, arbeitssuchenden oder geistig eingeschränkten Anklagten zur Verfügung stellt, was in vielerlei Hinsichten das Recht auf einen fairen Prozess untergräbt, da ohne eine Zuzahlung des vermögungslosen, arbeitssuchenden oder geistig eingeschränkte Anklagte an den Pflichtverteidiger oft dazu führt, dass der Pflichtverteidiger seine Arbeit bzw. Mandat bewusst vernachlässigt, was wiederum ein nicht faires Verfahren garantiert, was wiederum die Grundrechte und somit die Verfassung selbst verletzt.
Diese Verfassungsbeschwerde soll diese Verordnung bzw. Regelung aushebeln bzw. reformieren, damit ein fairer Prozess tatsächlich für Jedermann, jeden Bürger garantiert ist.
Kann dieser Prozess ein Wandel in unserem Rechtssystem hervorrufen oder wird dieser Prozess lediglich als einer von vielen enden?
Kann dieser Prozess ein Wandel in der Gesellschaft hervorrufen bezüglich der Eigenverantwortung und die vielen falschen Anschuldigen der Frauen gegenüber Männern?
Ist es richtig und zukunftsorientiert, die Eigenverantwortung der Frau stets abzusprechen und ihr stets mit Infantilisierung zu schützen bzw. Recht sprechen zu wollen?
Ist es zum Wohle der Frau, zum Wohle aller Frauen, zum Wohle der Gesellschaft die Frau stets zu infantilisieren, damit sie stets per se zum Opfer erklärt wird, um ihre jede Eigenverantwortung, Selbstverantwortung und Zurechnungsfähigkeit abzusprechen?
Ist die Infantilisierung einer Frau nach dem Motto, Spaß, Tanz, Spiel, Gefahren und Co. in der heutigen Zeit, in der wir für Gleichberechtigung, gleiche Löhne, Respekt und vieles mehr kämpfen, richtig oder eher eine Katastrophe?
Denn die Infantilisierung der Frauen war stets ein sehr gutes Argument, Ausrede und Begründung vieler Kräfte, um der Frau das Wahlrecht abzusprechen bzw. ihre Daseinsberechtigung zu verkindlichen, um sie als unzurechnungsfähig und unmündig zu deklarieren.
Denn hier geht es um viel mehr als es den Anschein erweckt.
Jimmy Domingos Miguel
Von Menschen zu Menschen
- Autor und freier Journalist -